Der Gerichtshof der EU in Luxemburg hat am 28. Oktober ein sehr wichtiges Urteil erlassen, das es Transportunternehmen aus allen Ländern ermöglichen wird, ungerechtfertigt berechnete Straßenbenutzungsgebühren in Deutschland (MAUT) zu erheben.
Nach dem Urteil des EuGHs in der Rechtssache C-321/19 können die mit der Verkehrspolizei verbundenen Kosten bei der Berechnung der Mautgebühren für die Nutzung des transeuropäischen Straßennetzes durch schwere Lastkraftwagen nicht berücksichtigt werden.
Der Hof stellte fest, dass die Richtlinie 1999/62 den Mitgliedstaaten, die Mautgebühren auf dem transeuropäischen Straßennetz einführen oder aufrechterhalten, eine genaue und bedingungslose Verpflichtung auferlegt, die Höhe dieser Mautgebühren festzulegen, wobei nur die Infrastrukturkosten berücksichtigt werden, nämlich die Kosten für Bau, Betrieb, Wartung und Entwicklung einer bestimmten Maut Infrastrukturnetzwerke.